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   BVerwG, 13.04.2000 - 9 B 71.00   

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https://dejure.org/2000,14630
BVerwG, 13.04.2000 - 9 B 71.00 (https://dejure.org/2000,14630)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2000 - 9 B 71.00 (https://dejure.org/2000,14630)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 9 B 71.00 (https://dejure.org/2000,14630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines absichtlichen Fristversäumnisses des Prozessvertreters wegen Zahlungsrückständen des Klägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 9 B 71.00
    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zwar trotz des rechtskräftigen, die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers verwerfenden Beschlusses des Senates vom 23. Februar 2000 statthaft (vgl. BVerwGE 11, 322 [BVerwG 03.01.1961 - III ER 414/60]).
  • BVerwG, 08.03.1984 - 9 B 15204.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widereinsetzung - Asylstreiverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 9 B 71.00
    Im allgemeinen scheidet nämlich eine Wiedereinsetzung von vornherein bei denjenigen Fristversäumnissen aus, die auf freier Entschließung in Kenntnis aller für die Versäumung maßgeblichen Tatsachen beruhen (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluß vom 8. März 1984 - BVerwG 9 B 15204.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 137; Beschluß vom 23. November 1988 - BVerwG 3 B 67.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 160).
  • BVerwG, 23.11.1988 - 3 B 67.88

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 9 B 71.00
    Im allgemeinen scheidet nämlich eine Wiedereinsetzung von vornherein bei denjenigen Fristversäumnissen aus, die auf freier Entschließung in Kenntnis aller für die Versäumung maßgeblichen Tatsachen beruhen (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluß vom 8. März 1984 - BVerwG 9 B 15204.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 137; Beschluß vom 23. November 1988 - BVerwG 3 B 67.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 160).
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